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OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 I b und II c; VVG § 61
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Unfallschadens; Versicherungsnehmer; Diebstahl des Wagens; Mitbenutzung durch andere Personen; Repräsentantenstellung; Obhutsübertragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1990, 261
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87
* 1. Der VN, der den Diebstahl seines Wagens nicht hinreichend wahrscheinlich machen kann, ist nicht gehindert, den Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, geltend zu machen (BGH VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 87; 1985, 330; Senat VersR 1986, 567). - BGH, 16.05.1979 - IV ZR 20/78
Fahrzeugversicherung - Brand - Diebstahl - Versicherungsfall
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87
* 1. Der VN, der den Diebstahl seines Wagens nicht hinreichend wahrscheinlich machen kann, ist nicht gehindert, den Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, geltend zu machen (BGH VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 87; 1985, 330; Senat VersR 1986, 567). - BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 108/84
Fristgebundenheit - Schriftsatz - Verfügungsgewalt - Berufungsschrift - …
Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1988 - 20 U 289/87
* 1. Der VN, der den Diebstahl seines Wagens nicht hinreichend wahrscheinlich machen kann, ist nicht gehindert, den Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, geltend zu machen (BGH VersR 1979, 805; 1983, 289; 1985, 87; 1985, 330; Senat VersR 1986, 567).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2003 - 1 U 149/02
Zum Garantieschutz durch ein Garantie-Versicherung von einem Garantieanbieter …
In der Übergabe eines Fahrzeugs an einen berechtigten Fahrer liegt indessen regelmäßig ebenso wenig eine Übertragung der Verwaltung wie in dem - möglicherweise auch überwiegenden - Gebrauch des Fahrzeugs durch den Ehegatten, solange er nicht unter Ausschluss des versicherungsnehmenden Ehegatten der allein Nutzende ist (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 204, 241; VersR 1990, 261, 262, OLG Oldenburg, VersR 1996, 746;… vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 26. Aufl. 1998, § 6 Rdz. 76, 72).